Die Schweizerische Post begrüsst neues Gesetz für einen modernen Service public
Heute hat der Bundesrat die Eckwerte des neuen Postgesetzes vorgestellt: Ab 2030 soll die Post ihre Grundversorgung schneller an die tatsächlichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden anpassen können. Denn das aktuelle Gesetz stammt aus der Zeit, als Smartphones noch kaum verbreitet waren. Gleichzeitig definiert der Bundesrat, welche Dienstleistungen in jedem Fall garantiert bleiben. Die Post unterstützt solche Überlegungen: Um die Grundversorgung auch künftig in hoher Qualität und ohne Steuergelder zu gewährleisten, braucht die Post flexiblere und zeitgemässe gesetzliche Vorgaben, die ein unternehmerisches Handeln für einen starken Service public ermöglichen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Grundversorgung soll mit dem neuen Postgesetz flexibler werden. Damit kann sich die Post künftig auf die realen Kundenbedürfnisse fokussieren. Immer mehr Menschen in der Schweiz nutzen digitale Dienstleistungen der Post. Gleichzeitig soll die gesamte Bevölkerung Zugang zu den Services der Post haben.
- Der Bundesrat schafft nun die Möglichkeit, bestehende Angebote zu Gunsten neuer Dienste flexibler zu gestalten. Er fördert die Verbindung von physischen und digitalen Dienstleistungen in der Grundversorgung. So schafft er die Voraussetzungen dafür, dass die Kundinnen und Kunden individuelle Post-Dienstleistungen nutzen können.
- Die Post begrüsst die Stossrichtungen der Vorschläge des Bundesrates: Sie ermöglichen ihr, weiterhin einen hochwertigen und modernen Service public anzubieten – ohne Steuergelder.
- Wichtig für die Post bleibt, dass die Menschen in der Schweiz ihre Briefe oder Pakete jederzeit versenden sowie Zahlungen sicher und zuverlässig erledigen können. Mit digitalen Angeboten wie dem geplanten hybriden Brief setzt sie zeitgemässe Akzente.
Damit die Post ihre Dienstleistungen flexibler dem dynamischen Marktumfeld und den realen Kundenbedürfnissen anpassen kann, muss das Postgesetz grundlegend modernisiert werden. Der aktuelle Grundversorgungsauftrag ist 15 Jahre alt und entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. «Die Post begrüsst, dass der Bundesrat weitere wichtige Schritte einleitet und die Modernisierung der Grundversorgung vorantreibt», sagt Alex Glanzmann, Konzernleiter ad interim. Entscheidend für die Post ist und bleibt, dass die Menschen in der Schweiz weiterhin ihre Briefe und Pakete schnell und zuverlässig versenden und auch pünktlich empfangen oder ihre Zahlungen sicher abwickeln können.
Frühzeitig auf gesellschaftliche Trends eingehen
Die Post spricht sich wie der Bundesrat dafür aus, dass der Fokus auf physischen und digitalen Dienstleistungen liegt, welche die Bevölkerung und Wirtschaft in Zukunft effektiv brauchen. Die Post versteht sich als verlässliche Partnerin bei der Umsetzung des politischen Auftrags. «Damit sie diesen auch künftig wirkungsvoll erfüllen kann, braucht sie Rahmenbedingungen, die unternehmerisches Handeln für einen starken Service public ermöglichen», betont Alex Glanzmann. Nur so kann die Post frühzeitig auf neue Trends und weitere Veränderungen in der Gesellschaft eingehen und die Grundversorgung wie bisher ohne Steuergelder finanzieren.