Regulierung und Aufsicht
Im Auftrag des Bundes sorgen wir dafür, dass alle Menschen in der Schweiz Zugang zu grundlegenden Postdienstleistungen haben. Was genau dazu gehört, ist im gesetzlichen Grundversorgungsauftrag festgelegt.
Gesetze und Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen definieren, welchen Auftrag wir haben und wie wir organisiert sind. Sie legen fest, welche Leistungen zur Grundversorgung gehören und unter welchen Bedingungen sie erbracht werden müssen.
Postgesetz
Die gesetzliche Grundlage für Postdienste und Grundversorgung in der Schweiz.
Postorganisationsgesetz
Regelt Rechtsform, Aufgaben und Organisation der Schweizerischen Post.
Sektorspezifische Gesetze
Für einige Bereiche der Post – etwa Finanzdienstleistungen oder den öffentlichen Verkehr – gelten zusätzliche sektorspezifische Gesetze.
Bankengesetz
Rahmenbedingungen für Finanzdienstleistungen, die PostFinance betreffen.
Personenbeförderungsgesetz
Regelt den öffentlichen Verkehr und die Vorgaben für PostAuto.
Wer überwacht die Post
Verschiedene Behörden prüfen regelmässig, ob wir unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Sie kontrollieren Qualität, Preise, Wettbewerb und die Einhaltung der Grundversorgung im Interesse der Bevölkerung.
Berichte und Ziele des Bundes
Der Bundesrat legt alle vier Jahre strategische Ziele für uns fest. Wir informieren transparent darüber, wie wir diese Ziele erreichen.
Strategische Ziele des Bundesrates
Vierjahresziele für die Post zur Sicherstellung einer effizienten Grundversorgung.
Berichte und Publikationen des Bundes
Offizielle Auswertungen über Zielerreichung, Qualität und Marktverhalten.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um den Service public der Post – einfach erklärt
Was regelt das Postgesetz?
Das Postgesetz legt den Rahmen für Postdienste und die Grundversorgung fest.
Was regelt das Postorganisationsgesetz?
Das Postorganisationsgesetz regelt Rechtsform, Organisation und grundlegende Aufgaben der Post.
Wer beaufsichtigt die Schweizerische Post?
Die Post wird von verschiedenen staatlichen Stellen beaufsichtigt. Zuständigkeiten richten sich nach dem jeweiligen Bereich.
Wem gehört die Schweizerische Post?
Die Schweizerische Post steht im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft.