Neues Postgesetz: Kundenbedürfnisse rücken stärker in den Fokus
Die Schweizerische Post steht für einen starken und flächendeckenden Service public. Sie unterstützt daher die vom Bundesrat vorgeschlagene Postreform. Diese sichert eine zukunftsfähige und hochwertige Grundversorgung. Ihr Umfang entwickelt sich künftig entlang der Kundenbedürfnisse. Die Post kann dabei ihre Angebote weiterentwickeln und physische und digitale Dienstleistungen kombinieren. Für die Post bleibt zentral, dass sie weiterhin unternehmerisch handeln kann. Das erlaubt ihr, innovativ zu bleiben und die Grundversorgung weiterhin eigenfinanziert zu erbringen.
Vorschlag des Bunderats: Nachfrage steuert Angebot, Mindestumfang ist garantiert
Ein zeitgemässer Service public ist wichtig für die Schweiz. Die Vorlage des Bundesrats schafft die nötige Flexibilität, um die gesetzlich verankerte Grundversorgung schneller den veränderten Kundenbedürfnissen anzupassen. Zugleich sichert sie den zuverlässigen Service public für Wirtschaft und Bevölkerung. «Der Vorschlag des Bundesrates schafft einen klaren Rahmen. Wenn sich das Kundenverhalten stark verändert, kann die Post zusammen mit der Politik nötige Anpassungen in die Wege leiten», erklärt Konzernleiter Pascal Grieder. Der Alltag der Menschen hat sich verändert, die Post braucht entsprechend veränderte und angepasste Rahmenbedingungen: Die Anzahl der versendeten Briefe geht jährlich zurück. Die Kundinnen und Kunden zahlen auch immer seltener ihre Rechnungen in einer Postfiliale. «Genau darum ist die Reform essenziell, damit die Post für ihre Kundinnen und Kunden und die nachfolgenden Generationen relevant bleibt – in allen Landesteilen und zu fairen Preisen», unterstreicht der Konzernleiter.
Vorschlag des Bunderats: Nachfrage steuert Angebot, Mindestumfang ist garantiert
Die Vorlage des Bundesrats setzt auf eine dynamische Regulierung. Das heisst: Die Nachfrage von Bevölkerung und Wirtschaft ist der ausschlaggebende Faktor, wenn es darum geht die Vorgaben für die Grundversorgung anzupassen. Sollte beispielsweise die Menge der Einzahlungen am Schalter stark wegbrechen, kann die Post beim Bundesrat eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben beantragen. «Oder wenn wir pro Person beispielsweise nur noch knapp zwei Briefe pro Woche im Briefkasten haben, dann sollten wir darüber sprechen, ob die Pöstlerin tatsächlich jeden Tag vorbeikommen soll», erklärt der Konzernleiter. Die Anpassungen erfolgen nicht abrupt, sondern Schritt für Schritt und innerhalb klarer Grenzen. Stets gesichert bleibt ein Mindestangebot an postalischen Leistungen, unabhängig davon, wie sich die Nachfrage entwickelt. Damit bleibt ein qualitativ hochstehender Service public in der ganzen Schweiz garantiert. Wichtig dabei: Die heutigen Leistungen der Grundversorgung bleiben beim Inkrafttreten der Reform – voraussichtlich frühestens 2030 – unverändert.
