Post braucht Planungssicherheit und zieht hängige Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht zurück
Die Schweizerische Post zieht die hängige Beschwerde gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission (WEKO) zurück. Es handelt sich um ein vor über zehn Jahren eröffnetes Verfahren. Dabei geht es um die Ausgestaltung der Rabatte für Grosskunden im Briefbereich. Preismassnahmen sind ein wichtiger Pfeiler der neuen Strategie der Post. Dazu gehören auch Rabatte. Um die Strategie ohne erhebliche Verzögerung vorantreiben zu können, will die Post sich nicht auf einen weiteren jahrelangen Rechtsweg begeben. Vielmehr braucht sie Klarheit und hat deshalb entschieden, die Beschwerde zurückzuziehen. Entsprechend akzeptiert die Post die Busse von 22,6 Millionen Franken.