
1906: Zahlungsverkehr via Post
Der Post wird ein «Postcheck- und Girodienst» übertragen. Dank ihres dichten Netzes von 4000 Betriebsstellen bietet sie ideale Bedingungen dafür. Grundsätzlich kann nun jede und jeder ein Konto eröffnen und bargeldlos Überweisungen tätigen.
1862
Bereits 1862 führt die Post einen Geldanweisungsdienst ein, und sogar Zahlungen ins Ausland können schon abgewickelt werden – auch wenn dies anfänglich recht kompliziert ist. Das Neuartige an den Geldanweisungen ist, dass zwischen Einzahl- und Auszahlstelle kein Bargeldverkehr stattfindet. Der eigentliche postalische Zahlungsverkehr startet in der Schweiz 1906, als das Gesetz über den Postcheck- und Girodienst in Kraft tritt. Die Post bietet dank ihres dichten Netzes von rund 4000 Poststellen ideale Bedingungen, den Zahlungsverkehr kleineren Unternehmen und Privatpersonen zugänglich zu machen.
Beliebte Postcheckkonten
Nach einem schleppenden Start nehmen die Eröffnungen von Postcheckkonten in den ersten zehn Jahren stark zu. Damit steigt auch die Anzahl Zahlungsaufträge an, und die Post eröffnet weitere Checkämter. Die Konten werden entweder durch Bareinzahlung mit Einzahlungsschein an den Poststellen oder durch bargeldlose Überweisungen von anderen Konten gespiesen. Mieten, Rechnungen oder Löhne können nun einfach durch Kontoumbuchungen belastet bzw. gutgeschrieben werden. Die Zahl der Postcheckämter, die die Konten verwalten, steigt 1921 auf 25 an. Die – mehrheitlich weiblichen – Checkamt-Angestellten nehmen Zahlungen entgegen, bezahlen Geld aus und tätigen Überweisungen.

