
1927: Von Diplomierten und Uniformierten
Einmal Post, immer Post: Zu PTT-Zeiten sind die meisten Pöstler Beamte und bleiben ihrem Arbeitgeber bis zur Pensionierung treu. Eine wichtige Grundlage ist das Beamtengesetz von 1927. Alle Arbeitsabläufe sind in detaillierten Vorschriften geregelt. Erst 1998 wird der Beamtenstatus aufgehoben.
1927
Die Post ist seit der Gründung des Bundesstaats einer der grössten Arbeitgeber der Schweiz. Nachdem der Bund das Postwesen 1849 übernommen hat, regelt er das Dienstverhältnis der Angestellten: unter anderem Amtsdauer, Entlassungsgründe oder Strafandrohungen für mögliche Vergehen. Ein «Pöstler» ist ein Beamter des Bundes. Wer Postbeamter werden will, muss zunächst eine Bürgschaften leisten. Nicht alle haben das nötige Geld dazu. Deshalb gründet das Postpersonal 1883 eine Genossenschaft für die gegenseitige Bürgschaft. 1910 wird die Hürde der Bürgschaft aufgehoben.
Was heisst es, zu PTT-Zeiten bei der Post angestellt zu sein?
1920 bis 1928 entsteht schrittweise die PTT. Ein Markstein ist das Beamtengesetz von 1927. Eine Anstellung bei der Post bedeutet unter anderem, bei jeder Wirtschaftslage einen sicheren Arbeitsplatz zu haben, von einem fast vollkommenen Kündigungsschutz zu profitieren und sich in vorgegebenen Laufbahnen zu bewegen. Wer die Post als Arbeitgeberin wählt, tut dies meist in der Absicht, dort auch pensioniert zu werden. Mitarbeitende verstehen sich als Beamte, die dem Staat und der Bevölkerung dienen. Die Kunden werden «Postbenützer» genannt.


