Post nimmt den WEKO-Bescheid erfreut zur Kenntnis, dass sie mit ihrer Beteiligung an KLARA das Wettbewerbsrecht einhält
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat der Post nach einer Marktbeobachtung mitgeteilt, dass sie mit der Post-Beteiligung an der Klara Business AG (KLARA) aktuell keine Anzeichen für eine unerlaubte Quersubventionierung sieht. Auch den Vorwurf, dass die Post in Zusammenarbeit mit KLARA ihre Monopoldaten missbrauchen würde, erachtet das Sekretariat der WEKO als nicht gerechtfertigt. Es kommt dabei zum Schluss, aktuell keine weiteren Ermittlungen in dieser Sache vorzunehmen. Die Post nimmt diesen positiven Bescheid zur Kenntnis. Sie sieht sich in ihrer bisherigen Haltung bestätigt, wonach sie mit ihrer Beteiligung am Unternehmen KLARA weder gegen rechtliche Vorgaben verstösst, noch, dass sie damit den freien Wettbewerb behindert.