Revision der Postgesetzgebung
Die Post unterstützt die Revision des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG), die die Zukunft eines starken Service public für die Schweiz sichert. Die Vorlagen tragen dem veränderten Nutzungsverhalten von Bevölkerung und Wirtschaft Rechnung und berücksichtigen zugleich die Finanzierung der Grundversorgung sowie die Weiterentwicklung der Post selbst.
Generelle Position der Post
Reform als Antwort auf das veränderte Kundenverhalten
Gedruckte Zeitung, digitaler Brief, QR-Code oder physische Rechnung: Kommunikation, Zahlung und Informationsbeschaffung erfolgen heute auf unterschiedlichen Kanälen, physisch wie digital, je nach Bedürfnis der Kundinnen und Kunden. Postdienstleistungen bleiben für Bevölkerung und Wirtschaft unverzichtbar – zuverlässig, sicher, flächendeckend für Stadt und Land und zu angemessenen Preisen. Die Post steht hinter ihrem starken Service public und wird als beste Post der Welt auch in Zukunft physisch und digital ihren Auftrag für die Bevölkerung und die Wirtschaft verlässlich ausführen.
Das veränderte Nutzungsverhalten hat direkte Auswirkungen auf die Post: Die Volumen – insbesondere bei Briefen und Einzahlungen – gehen zurück, während die Kosten der Grundinfrastruktur weitgehend konstant bleiben. Ob die Pöstlerin oder der Pöstler einen oder fünf Briefe pro Woche pro Briefkasten verteilt, die Kosten bleiben gleich. Gleichzeitig gehen die Einzahlungen am Schalter zurück, was sich unmittelbar auf die Erträge auswirkt. Diese Entwicklung führt dazu, dass kleinere Volumen auf gleich hohe Fixkosten treffen.
Mengenentwicklungen
Seit 2010 sind 2 von 5 Briefen weggefallen.
Seit 2010 sind 3 von 4 Bareinzahlungen weggefallen.
Die Kundenfrequenz im Poststellennetz ist seit 2010 um über die Hälfte gesunken
Generelle Position der Post
Um unter diesen Rahmenbedingungen weiterhin einen starken Service public zu erbringen, braucht es eine Weiterentwicklung der Grundversorgung entlang der Kundenbedürfnisse. Genau das ermöglicht die Vorlage des Bundesrates. Die Reform schafft die Voraussetzungen dafür, dass der Service public stärker auf die künftigen Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft ausgerichtet wird und die Post in einen Dialog mit der Politik treten kann.
Dreiklang: Grundversorgung, Finanzierung und unternehmerisches Handeln
Die Post finanziert den Service public eigenwirtschaftlich. Rund 90 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaftet sie im freien Wettbewerb. Nur etwa 10 Prozent im Briefrestmonopol. Umgekehrt wird die Mehrheit der Kosten der Post durch die Grundversorgung verursacht. Das bedeutet: Was die Post im Markt verdient, trägt direkt zur Finanzierung des Service public bei. Damit dieses Modell auch in Zukunft funktioniert, braucht die Post ausreichend unternehmerischen Handlungsspielraum. Genau deshalb ist es richtig, das Postgesetz und das Postorganisationsgesetz gemeinsam zu revidieren.
Finanzierung der Grundversorgung
Die Kosten der Grundversorgungsauflagen beliefen sich 2025 auf 365 Millionen Franken.
Das Restmonopol im Briefbereich, einst zur Finanzierung der Grundversorgung gedacht, deckt mit rund 60 Millionen Franken heute weniger als 20% der Kosten der Grundversorgung.
Im Jahr 2025 weist die Post in der Grundversorgung erstmals ein negatives Ergebnis aus.
Position der Post zur Vorlage Postgesetz (PG)
- Wir bekennen uns zu einem starken Service public. Die Grundversorgung bleibt qualitativ hochstehend und landesweit mit relevanten Dienstleistungen für die Bevölkerung und Wirtschaft verfügbar.
- Wir begrüssen das vorgeschlagene dynamische System. Damit wird das Kundenverhalten massgeblicher Faktor der Ausgestaltung der Grundversorgung.
- Die Post bietet mehr als die Grundversorgung vorschreibt: Sie wird immer danach streben, die Kundenbedürfnisse auch jenseits der Grundversorgungsverpflichtung optimal abzudecken. Wie bereits heute mit dem dichten Filialnetz. Eine Anpassung der Grundversorgung ist nicht automatisch mit einer Qualitätseinbusse für Kundinnen und Kunden gleichzusetzen, wir schaffen neue Dienstleistungen.
Dynamische Regulierung
Dynamische Regulierung für eine schrittweise Anpassung der Grundversorgung
Die Vorlage schafft einen Mechanismus, der definiert, wann und wie Anpassungen der Grundversorgung vorgenommen werden können. Das Kundenverhalten der Bevölkerung und Wirtschaft entscheidet über die Weiterentwicklung und den Dialog, den die Post mit den Behörden führen kann. Anpassungen kommen erst in Betracht, wenn zentrale Leistungen nur noch von einem kleinen Teil der Bevölkerung genutzt werden. Mit anderen Worten: Wenn die Pöstlerin oder der Pöstler nur noch zwei Briefe pro Woche pro Briefkasten zustellt, weil nicht mehr Briefe verschickt werden, dann darf die Post dem Bundesrat einen Antrag stellen und die Diskussion in Gang bringen, ob der regulatorische Rahmen und damit beispielsweise die Anzahl der gesetzlichen Zustelltage angepasst wird. Dies erlaubt eine schrittweise, verhältnismässige Angebotsanpassung bei tiefer Nachfrage, während gleichzeitig die digitalen Dienstleistungen, wie der digitale Brief, ausgebaut werden. Zentral ist dabei: Wenn sich etwas ändert, dann nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise und dies nicht weiter als der definierte Mindestumfang.
Mindestumfang als Garantie für einen starken Service public
Beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten gemäss dem Entwurf des Bundesrates weiterhin die heutigen Vorgaben der Grundversorgung. Konkret bedeutet dies, dass die Post den Service Public in der heutigen Qualität erbringt. Der vorgeschlagene Mindestumfang schafft den Spielraum für künftige Anpassungen der Grundversorgungsvorgaben. Der Mindestumfang umfasst diejenigen Leistungen, die die Post immer erbringen wird – egal, wie sich der Markt entwickelt. Konkret heisst das für die Kundinnen und Kunden, dass Briefe an drei Wochentagen zugestellt werden, während Pakete und Zeitungen täglich an fünf Wochentagen zugestellt werden. Im internationalen Vergleich sind die möglichen Anpassungen als keineswegs weitgehend zu beurteilen, die Schweizer Grundversorgung bliebe so weiterhin auf höchstem Niveau. Der Mechanismus sieht vor, dass die möglichen Anpassungen nur vorgeschlagen werden dürfen, wenn die Mengen unter den klar definierten Schwellenwerten sinken und ein Festhalten am Status Quo damit unverhältnismässig würde. Gemäss Prognosen der Post wird der Schwellenwerte bei den Briefen 2033 erreicht. Die Post würde demnach 2034 eine Verordnungsanpassung beantragen, die anfangs 2035 in Kraft treten könnte.
Schwellenwerte
800 Millionen Briefe pro Jahr entsprechen im Durchschnitt weniger als 2 Briefe pro Woche pro Kopf. Das heisst: Im Schnitt landet etwa alle drei Werktage ein Brief im Briefkasten.
24 Millionen Bareinzahlungen pro Jahr entsprechen im Schnitt nur noch einer Einzahlung pro Person alle fünf Monate.
Position der Post zur Vorlage Postorganisationsgesetz (POG)
- Wir begrüssen die gesamtheitliche Revision. Nur wenn Grundversorgung, Finanzierung und unternehmerischer Spielraum gemeinsam geregelt werden, bleibt die Post innovativ, eigenwirtschaftlich und zukuftsfähig.
- Im Gegensatz zur Umsetzung der pa. Iv. Grossen (23.462) würde der vom Bundesrat präzisierte Zweckartikel der Post erlauben, weiterhin unternehmerisch für den Service public tätig zu bleiben und sich entlang der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft weiterzuentwickeln.
- Für die Post ist zentral, dass die Prüfung durch die PostCom rasch und zuverlässig ausgestaltet wird, damit schnell Rechtssicherheit für alle Beteiligten entsteht.
Gesamtheitliche Revision
Gesamtheitliche Revision statt punktueller Eingriffe
Der Bundesrat nimmt mit der POG-Vorlage und der Anpassung der strategischen Ziele 2025-2028 politische Anliegen aus dem Parlament auf (Pa. Iv. Grossen 23.462 und Motion Rechsteiner 21.4595). Entscheidend ist, dass nicht einzelne Elemente – wie mit der Pa. Iv. Grossen gefordert – verändert werden, sondern das Gesamtsystem im Blick bleibt. Grundversorgung, Finanzierung und unternehmerisches Handeln bilden einen Dreiklang und müssen deshalb gemeinsam reguliert werden.
Ein präzisierter Zweckartikel wahrt Entwicklungsspielraum
Im Gegensatz zur Umsetzung der Pa. Iv. Grossen, die den Tätigkeitsbereich der Post isoliert betrachtet und das heutige System der Post grundsätzlich gefährdet, würde der vom Bundesrat präzisierte Zweckartikel der Post erlauben, weiterhin unternehmerisch zu handeln. Dieser schafft einen klaren Bezug zum Kerngeschäft der Post, das ausdrücklich auch die vertrauensbasierte, digitale Kommunikation beinhaltet. Er erlaubt die Weiterentwicklung der Tätigkeiten gemäss den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft. Damit wird das unternehmerische Handeln der Post gewahrt, was eine Voraussetzung für ihre Innovationsfähigkeit und Eigenwirtschaftlichkeit zu Gunsten des Service public ist. Ein konkretes Beispiel dafür ist der digitale Brief, der ausserhalb der Grundversorgung entwickelt wurde und seit Kurzem Teil der Grundversorgung ist.